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Deutsche Gerichte verhandeln jährlich fast 20 Millionen Verfahren.
Es ist daher sehr beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können, der Sie berät und das Beste für Sie herausholt. Wer nicht auf sein gutes Recht - wegen der Kosten - verzichten will, ist mit unserer Rechtsschutz-Versicherung gut beraten und sichert sich das nötige Durchsetzungsvermögen. Wählen Sie aus unserem Angebot:
unser Neuer Rechtsschutz,nicht nur Kostendeckend sondern Rechtsbegleitend
Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige (§28 ARB) umfasst (Prospekt)
Firmen-Rechtsschutz (§24 ARB) umfasst:
Mögliche Ergänzungen zu Rechtsschutzversicherungen: Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (Klausel 4 zu den ARB): schützt den Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen sowohl aus Versicherungsverträgen, die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen (z. B. Inhaltsversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung) als auch aus personenbezogenen Versicherungsverträgen (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeld-Versicherung), die der privaten Vorsorge des Versicherungsnehmers dienen. Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für Selbstständige (Sonderbedingung 3 zu den ARB) Wird dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber und Unternehmer gewährt. Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Bestimmungen anderer in- oder ausländischer Rechtsvorschriften wegen Verletzung von Benachteiligungsverboten aufgrund folgender Merkmale:
Anwendungsbereich ist überwiegend das Arbeitsleben, aber auch der Bereich des Zivilrechts bei so genannten Massengeschäfte, Versicherungsverträgen und der Vermietung (von mehr als 50 Wohneinheiten). Massengeschäfte sind Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle spielt (z. B. Verträge mit Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern, Transportunternehmen, Badeanstalten, Fitnessclubs). Werden gegen den Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit seiner selbstständigen Tätigkeit Ansprüche auf
aufgrund der oben genannten Rechtsvorschriften geltend gemacht, hilft ihm der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz, diese Ansprüche abzuwehren. Für vertragliche Ansprüche besteht Rechtsschutz jedoch erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit). |