R e c h t s s c h u t z - V e r s i c h e r u n g

 

Deutsche Gerichte verhandeln jährlich fast 20 Millionen Verfahren.
Allein der Straßenverkehr ist dafür eine unerschöpfliche Quelle: GerichtBußgeldverfahren, Führerscheinentzug, Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall usw. Wer da um sein gutes Recht kämpft, stellt schnell fest: Der Dschungel der Paragrafen ist unübersichtlich, kaum zu durchdringen und der Umgang mit den Paragrafen ist auf jeden Fall ziemlich teuer.

Es ist daher sehr beruhigend, sich auf einen guten Anwalt verlassen zu können, der Sie berät und das Beste für Sie herausholt. Wer nicht auf sein gutes Recht - wegen der Kosten - verzichten will, ist mit unserer Rechtsschutz-Versicherung gut beraten und sichert sich das nötige Durchsetzungsvermögen.

Wählen Sie aus unserem Angebot:

 

unser Neuer Rechtsschutz,

nicht nur Kostendeckend sondern Rechtsbegleitend

 

Kompakt-Rechtsschutz für Selbstständige (§28 ARB) umfasst (Prospekt)

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (s. u.)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
    Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
    in Nicht-Verkehrssachen
  • Rechtsschutz für telefonische Erstberatung.
    Im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes ist eine
    selbst bewohnte Wohneinheit und eine selbst genutzte Gewerbeeinheit
    mitversichert.
    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt ausschließlich
  • im privaten Bereich,
  • für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten und
  • im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber,
    Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande
    sowie Anhängern und ausschließlich privat genutzten Motorfahrzeugen
    zu Wasser und in der Luft.
  • UNSER Rechtsschutz fängt hier erst richtig an, siehe Prospekt
  • Online - Forderungsmanagement, siehe Prospekt

 

Firmen-Rechtsschutz (§24 ARB) umfasst:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz (für den VN)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Mögliche Ergänzungen zu Rechtsschutzversicherungen:

Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (Klausel 4 zu den ARB):

schützt den Versicherungsnehmer bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen sowohl aus Versicherungsverträgen, die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbstständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen (z. B. Inhaltsversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung) als auch aus personenbezogenen Versicherungsverträgen (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeld-Versicherung), die der privaten Vorsorge des Versicherungsnehmers dienen.

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für Selbstständige (Sonderbedingung 3 zu den ARB)

Wird dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber und Unternehmer gewährt.

Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen zur Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartiger Bestimmungen anderer in- oder ausländischer Rechtsvorschriften wegen Verletzung von Benachteiligungsverboten aufgrund folgender Merkmale:

  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Geschlecht,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter oder
  • sexuelle Identität.

Anwendungsbereich ist überwiegend das Arbeitsleben, aber auch der Bereich des Zivilrechts bei so genannten Massengeschäfte, Versicherungsverträgen und der Vermietung (von mehr als 50 Wohneinheiten). Massengeschäfte sind Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle spielt (z. B. Verträge mit Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern, Transportunternehmen, Badeanstalten, Fitnessclubs). Werden gegen den Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit seiner selbstständigen Tätigkeit Ansprüche auf

  • Unterlassung,
  • Beseitigung,
  • Duldung,
  • Vornahme von Handlungen,
  • Entschädigung oder Schadenersatz

aufgrund der oben genannten Rechtsvorschriften geltend gemacht, hilft ihm der Antidiskriminierungs-Rechtsschutz, diese Ansprüche abzuwehren. Für vertragliche Ansprüche besteht Rechtsschutz jedoch erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit).

für Selbstständige und Freiberufler

für Nichtselbstständige